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FMH: Sichere Patientenversorgung nicht aufs Spiel setzen

Das Parlament berät derzeit die Kostenbremse-Initiative der Mitte sowie den indirekten Gegenvorschlag (Zielvorgaben). Dabei geht es um verbindliche Kostenziele, sprich Kostenobergrenzen im Gesundheitswesen. Heute haben alle Menschen in der Schweiz einen weitgehend uneingeschränkten Zugang zur medizinischen Behandlung. Kostenziele würden dies abschaffen. Die Folge wäre eine Verschlechterung der medizinischen Grundversorgung und birgt das Risiko einer Unter- und Fehlversorgung. Eine solche Entwicklung lehnen FMH, economiesuisse, curafutura, und scienceindustries ab.

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Die Verbände FMH, economiesuisse, curafutura, und scienceindustries haben Parlamentarier und Interessierte über Ihre Position zu den Kostenzielen informiert und sich über dieses wichtige Thema ausgetauscht.

Das Eidgenössische Departement des Innern möchte die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen mit verschiedenen Massnahmen dämpfen. Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass politische Regulierungsmassnahmen vorsichtig abgewogen werden. Die medizinische Versorgung aller Patienten in der Schweiz soll nicht durch Experimente aufs Spiel gesetzt werden.

Zielvorgaben gefährden solidarisch finanzierte Patientenversorgung Zielvorgaben bedeuten, dass ein «gerechtfertigtes Wachstum» für das Gesundheitswesen im Voraus festgelegt wird. Das Erstellen, Prüfen und Verwalten der Zielvorgaben führt zu einer immensen Zunahme an Verwaltungsaufwand. Dieser schafft hohe Kosten ohne Mehrwert für die Patienten.

Bei einer Überschreitung der Zielvorgaben, wird korrigierend eingegriffen. Zielvorgaben sind jedoch rein quantitativ und treffen somit alle Leistungen und Leistungserbringer eines Kostenblocks. Die Korrekturmassnahmen würden zu einer Einschränkung der bewährten solidarisch finanzierten medizinischen Versorgung für alle führen.

Innovation würde verhindert, dafür Zwei-Klassen-Medizin geschaffen Kostengrenzen beschränken zudem den Zugang zu medizinischem Fortschritt und verhindern Innovation. Mit Zielvorgaben, Kostenobergrenzen und Globalbudgets wird die Patientenversorgung verschlechtert. Es wird eine Zwei-Klassen-Medizin geschaffen.

Konkret kann sich ein Teil der Patienten die uneingeschränkte medizinische Grundversorgung über private Zusatzversicherungen weiterhin finanzieren. Jene, die das nicht können, müssen auf die aus medizinischer Sicht optimale Behandlung verzichten oder länger auf sie warten.

Anspruch der Versicherten soll berücksichtigt werden
Krankheiten verursachen neben den direkten finanziellen Kosten für medizinische Behandlungen auch gesellschaftliche Kosten und Belastungen, wie erhöhte Mortalität und Morbidität und verlorene Arbeitszeit bei Patienten und Angehörigen. Viele dieser nicht beachteten Kosten tragen die Patienten direkt, einige aber auch die Volkswirtschaft als Ganzes. Wenn die direkten medizinischen Kosten gedeckelt werden, verursacht dies höhere Kosten in diesen anderen Bereichen.

Es gibt richtige Massnahmen zur Kostendämpfung, die einen breiten Konsens haben und die Patientenversorgung nicht einschränken. Zu nennen wären dabei zum Beispiel die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS). Wichtig ist auch die Stärkung der kostengünstigen ambulanten Praxismedizin und der integrierten Versorgung. Ein zentraler Pfeiler dafür ist ein ausgewogener und zeitgemässer ambulanter Arzttarif. Mit dem TARDOC liegt seit langem ein Vorschlag auf dem Tisch. Auch tut eine raschere Aufnahme von innovativen Therapien in den Vergütungslisten Not. Mit neuen Preismodellen können solche den Patienten schneller zur Verfügung gestellt werden.PS

Quelle: FMH/Pressemitteilung, 16.03.2022

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