Im Kanton Feiburg sind von der Zulassungsbeschränkung nur Ärzte mit einem Weiterbildungstitel in Radiologie betroffen.
Bis zum 30. Juni 2025 entspricht das, gemäss Art. 2 der Verordnung des Bundes über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärzte im ambulanten Bereich ermittelte Angebot an Ärzten, der bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung im Sinne von Artikel 9 der genannten Verordnung.PS
Weiterführende Informationen