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In Vernehmlassung: Richtlinien zur Zusammenarbeit von Medizin und Industrie

Die SAMW hat 2013 die medizin-ethischen Richtlinien «Zusammenarbeit Ärzteschaft – Industrie» veröffentlicht. Diese werden jetzt aktualisiert. Der Richtlinienenturf steht bis zum 25. Februar 2022 in der öffentlichen Vernehmlassung.

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Zuwendungen von pharmazeutischen Unternehmen oder von Herstellern von Medizinprodukten schaffen Anreiz, ein Medikament oder ein Gerät einzusetzen, das sonst nicht verschrieben bzw. verwendet worden wäre. Materielle Interessenkonflikte können auch entstehen, wenn Pharmafirmen Fortbildungsveranstaltungen oder wissenschaftliche Studien finanzieren. Bereits 2002 hat die SAMW Empfehlungen zur «Zusammenarbeit Ärzteschaft – Industrie» in den Bereichen klinische Forschung, Aus-, Weiter- und Fortbildung und Annahme von Geld- oder Naturalleistungen veröffentlicht.

Die Empfehlungen beschreiben den adäquaten Umgang mit Interessenkonflikten und enthalten Leitlinien zu deren Reduzierung. 2005 erfolgte eine Teilrevision; aus den Empfehlungen wurden medizin-ethische Richtlinien. Ende 2012 wurden die Richtlinien wiederum überarbeitet und mit dem Kapitel «Expertentätigkeit» ergänzt.

Öffentliche Vernehmlassung vom 29. November 2021 bis 25. Februar 2022
Diverse Entwicklungen seit der Revision von 2013 erforderten eine umfassende Überarbeitung der Richtlinien. Die Zentrale Ethikkommission (ZEK) hat dazu eine breit abgestützte Subkommission eingesetzt. Nötig wurden zum einen Anpassungen an die neuen Vorschriften im Umgang mit Heilmitteln in der Verordnung über Integrität und Transparenz (VITH), an internationale Empfehlungen und aktuelle Kodizes der Industrie. Zum andern wurde der Geltungsbereich der Richtlinien erweitert. Diese richten sich nicht mehr ausschliesslich an Ärztinnen und Ärzte, sondern an weitere medizinische Fachpersonen. Vertiefter als bisher werden der Medizinaltechnikbereich und die Ausarbeitung von fachlichen Guidelines behandelt. Der Richtlinienentwurf steht vom 29. November 2021 bis zum 25. Februar 2022 in der öffentlichen Vernehmlassung.

Interessierte Organisationen und Personen sind zur Stellungnahme eingeladen. Dazu senden Sie das elektronisch ausgefüllte Formular bitte bis spätestens Freitag, 25. Februar 2022, an: ethics@samw.ch.

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