Ist Ihr Patient flugtauglich?
Heute sind Flugreisen für viele erschwinglich. Ferien ohne Flugzeug sind fast nicht mehr vorstellbar. Doch nicht immer entscheidet der Preis über die Möglichkeit, ein Flugzeug zu besteigen. Denn bei besonderen Konstellationen wie Schwangerschaft, bestimmten Erkrankungen oder Einschränkungen des Bewegungsapparates ist die Flugtauglichkeit fraglich. Worauf zu achten ist, fasste Prof. Dr. med. Silvia Ulrich, Klinik für Pneumologie, Universitätsspital Zürich, zusammen.
- Schwangere können bei unkomplizierter Schwangerschaft je nach Fluggesellschaft bis zur 36. Woche fliegen.
- Bei Flügen unter 6 Stunden braucht es keine besonderen thromboseprophylaktischen Massnahmen.
- Ein zusätzlicher Sauerstoffbedarf auf Flügen muss bei den Fluggesellschaften angemeldet werden.