Pflicht für medizinische Praxen zum Anschluss an eine Pensionskasse
Für die meisten nicht-selbständigerwerbenden und AHV-pflichtigen Arbeitnehmer ist die berufliche Vorsorge obligatorisch, für Selbständige hingegen freiwillig. Als Selbständige gelten Inhaber von medizinischen Praxen, deren Betrieb als Einzelunternehmen eingetragen ist, sowie die Gesellschafter von Kollektivgesellschaften: Eine Kollektivgesellschaft umfasst zwei oder mehrere natürliche Personen, die als Gesellschafter amtieren. Die natürlichen Personen müssen von den Sozialversicherungen als selbstständig erwerbend anerkannt sein. Diese Anerkennung muss bei der zuständigen Ausgleichskasse am Geschäftssitz der Unternehmung beantragt werden.
Wer hingegen in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH oder einer Aktiengesellschaft AG praktiziert, zählt zu den pensionskassenpflichtigen Arbeitnehmern seiner Gesellschaft.
Bei den Nicht-Selbständigerwerbenden sind nur drei Gruppen von Mitarbeitenden vom Pensionskassenobligatorium ausgenommen:
- Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen unter 22 050 Franken (Stand 2023)
- Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsvertrag von maximal drei Monaten
- Arbeitnehmer, die gemäss Invalidenversicherung zu mindestens 70 Prozent erwerbsunfähig sind
Generell gilt: Alle medizinischen Leistungserbringer, die obligatorisch zu versichernde Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, sich einer Pensionskasse anzuschliessen.
Die wichtigsten Kennzahlen für einen Pensionskassenvergleich
- Verzinsung: Die Verzinsung beeinflusst die Rendite des Vermögens der Versicherten. Eine überdurchschnittliche Verzinsung führt zu deutlich höheren Alters- und Risikoleistungen.
- Deckungsgrad: Der Deckungsgrad zeigt auf, wieviel Vermögen in der Pensionskasse vorhanden ist, um die anstehenden Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung zu decken. Ein Deckungsgrad von über 110 Prozent erlaubt es, allfällige Kursschwankungen bei den Anlagen sicher aufzufangen.
- Risikokollektiv: Das Risikokollektiv zeigt das Verhältnis zwischen aktiv Versicherten und Rentenbeziehenden auf. Je höher dieses Verhältnis zugunsten der aktiv Versicherten ist, desto geringer ist die Anzahl der Leistungsfälle: So profitieren Versicherte von vorteilhaften Risikoprämien.
- Performance: Die jährliche Performance zeigt, wie viel Ertrag die Pensionskasse mit ihrer gewählten Anlagestrategie erwirtschaftet. Mit dem Ertrag deckt die Vorsorgeeinrichtung ihre gesamten Verpflichtungen sowie die Verwaltungskosten. Zudem verzinst sie damit das Kapital der Versicherten. Von Vorteil sind Pensionskassen mit einem Erfolgsbeteiligungsmodell: In guten Jahren gewähren sie ihren Versicherten eine höhere Verzinsung auf das Vorsorgekapital oder zahlen den Rentenbeziehenden zusätzliche Mittel wie etwa eine 13. Monatsrente aus.
- Umwandlungssatz: Mit dem Umwandlungssatz errechnet die Pensionskasse aus dem Altersguthaben die jährliche Altersrente. Zusätzliches Alterssparen mit der Pensionskasse können zusammen mit einer hohen Verzinsung einen tieferen Umwandlungssatz allerdings überkompensieren. Deswegen sind eine hohe Performance und eine überdurchschnittliche Verzinsung der Pensionskasse sowie die Möglichkeit, mit zusätzlichen freiwilligen Einkäufen von dieser hohen Verzinsung zu profitieren, ausschlaggebender als der jeweils gerade gültige Umwandlungssatz.
Die wichtigsten qualitativen Kriterien zur Beurteilung einer Pensionskasse
- Flexible und modulare Vorsorgepläne: Bietet die Pensionskasse verschiedene Vorsorgepläne mit wählbaren Modulen, so kann der medizinische Betrieb die Gewichtung der einzelnen Vorsorgeleistungen bestimmen, etwa die Höhe des Sparanteils für die Altersvorsorge oder den Umfang der Risikodeckung.
- Individuelle Betreuung: Um gezielt auf die Vorsorgebedürfnisse des jeweiligen Betriebs eingehen zu können, ist eine individuelle und kontinuierliche Betreuung durch eine ausgewählte Kontaktperson als Ansprechpartnerin der jeweiligen Arztpraxis vorteilhaft.
- Branchenerfahrung: Verfügt die Pensionskasse über eine langjährige Branchenerfahrung mit medizinischen Leistungserbringern, so ist sie auch in der Lage, Vorsorgelösungen anzubieten, die auf Arztpraxen und ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Eine solche Pensionskasse kennt die spezifischen Anliegen von Ärztinnen und Ärzten sowie medizinischen Praxen aller Art.PS