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Krieg in der Ukraine: Die Schweiz hat bislang 18 behandlungsbedürftige Zivilpersonen aus der Ukraine aufgenommen

Seit September nimmt die Schweiz verletzte Zivilpersonen aus der Ukraine zur akutsomatischen Spitalbehandlung auf. Bisher wurden sechs Ambulanzflüge mit 18 Patienten durchgeführt. Kürzlich konnte erstmals in diesem Rahmen ein verletztes Kind zur Behandlung in die Schweiz transportiert werden.

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Es handelt sich um ein achtjähriges Kind mit schweren Brandverletzungen, das gemeinsam mit seiner Mutter in die Schweiz geflogen wurde. Der Transport durch die Rega erfolgte wie bei den vorherigen Ambulanzflügen ab einem Flughafen in Polen. Die Aufnahme eines zweiten, schwer kranken Kindes wird derzeit in die Wege geleitet.

Medical Board koordiniert Verteilung
Die ukrainische Botschaft hatte die Schweiz im Juli um Aufnahme von schutz- und behandlungsbedürftigen Zivilpersonen ersucht. In der Folge verständigten sich die betroffenen Stellen von Bund und Kantonen auf einen Aufnahmemechanismus (siehe Medienmitteilung vom 7. September 2022). Ein Medical Board, dem unter anderem je eine ärztliche Vertretung der Universitäts- und Zentrumsspitäler angehört, nimmt jede Woche die von der Ukraine aufgelegten Patientenvorschläge entgegen. Das Medical Board bemüht sich um eine solidarische und möglichst ausgeglichene Verteilung über alle Regionen und Kantone. Die 18 bisher aufgenommenen Patienten verteilen sich auf zehn Spitäler.

Aufnahme von Zivilpersonen aus der Ukraine wird fortgesetzt
Die Aufnahme von Zivilpersonen aus der Ukraine zur akutsomatischen Spitalbehandlung wird auch im Jahr 2023 fortgesetzt. Dies unter Berücksichtigung der derzeit starken Belastung der Spitäler, die mit personellen Engpässen und einer hohen Krankheitslast zu kämpfen haben.
Die ukrainische Botschaft hatte die Schweiz und andere westliche Länder im Juli zudem um die vorübergehende Aufnahme von schutzbedürftigen Kindern mit einer geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung ersucht. Inzwischen zeichnet sich ab, dass die Hilfe vor Ort zielführender sein dürfte.PS

Weiterführende Informationen
  • Medienmitteilung vom 22. Dezember 2022 (153 KB, PDF)

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