Allgemeinärzte oder Kinderärzte können 15 Sitzungen verschreiben, dann mit einem weiteren Rezept weitere 15 Sitzungen. Nach 30 Sitzungen muss ein zusätzliches Rezept ausgestellt werden.
Der psychologische Psychotherapeut erstattet dem anordnenden Arzt Bericht. Soll die Psychotherapie nach 30 Sitzungen zulasten der Versicherung fortgesetzt werden, so hat der anordnende Arzt dem Vertrauensarzt der Krankenversicherung rechtzeitig zu berichten.
Dieser Bericht mit dem Vorschlag zur Fortsetzung der Psychotherapie muss eine durch einen Facharzt mit einem Weiterbildungstitel in Psychiatrie und Psychotherapie oder in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erbrachte Fallbeurteilung beinhalten.PS