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Prämiengenehmigung: Kantone erhalten verstärkte Kompetenzen

An seiner Sitzung vom 7. Juni 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zu einer Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) verabschiedet. Diese räumt den Kantonen mehr Kompetenzen im Verfahren zur Genehmigung der Krankenversicherungsprämien ein.

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Vor der Genehmigung der Prämien durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) können die Kantone gegenüber den Versicherern und dem BAG zu der für ihr Gebiet erstellten Kostenschätzung Stellung nehmen. Denn sie sind am besten in der Lage, die Kostenschätzungen zu überprüfen. 2021 hat das Parlament eine Motion angenommen, um die Rolle der Kantone in diesem Verfahren zu verstärken. Die KVAG-Änderung sieht vor, dass sie sich auch zu den von den Versicherern für ihr Gebiet vorgelegten Prämieneingaben äussern können. Dazu sollen sie alle benötigten Informationen und Unterlagen erhalten. Ausserdem ändern sich die Modalitäten für den Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen. Gegenwärtig können die Versicherer einen Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen vornehmen, wenn in einem Kanton die Prämieneinnahmen deutlich über den Kosten lagen. Der Ausgleich wird in jedem Fall den Versicherten gewährt. Diese Regelung kann für die Kantone ungerecht sein, wenn es um Versicherte geht, deren Prämie vollumfänglich von der öffentlichen Hand übernommen wird.
Die KVAG-Änderung sieht vor, dass bei Versicherten, deren Prämie vollständig durch öffentliche Mittel gedeckt ist, die Rückerstattung künftig an die Kantone ausbezahlt wird. Das betrifft die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen sowie die Versicherten, die eine Prämienverbilligung erhalten. Die Vorlage hat keine wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Krankenversicherung.PS

Quelle: BAG, Medienmitteilung vom 07.06.2024

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