Registrierung und Veröffentlichung von Krebserkrankungen werden vereinfacht
Die Berichterstattung über Krebsdiagnosen soll vereinfacht werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 eine entsprechende Änderung der Krebsregistrierungsverordnung beschlossen. Unter anderem wird der Beginn der Bedenkzeit für einen allfälligen Widerspruch gegen die Registrierung der Daten zu einer Krebserkrankung neu festgelegt.
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