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S3-Leitlinie «Fetale Überwachung in der Schwangerschaft»

Im Rahmen der neuen S3-Leitlinie zu fetaler Überwachung in der Schwangerschaft wurden erstmals relevante Daten zur Durchführung einer Dopplersonografie oder eines Kardiotokogramms im Falle von Low-risk-Schwangerschaften gebündelt und eine fundierte Handlungsempfehlung daraus abgeleitet.

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Eine Schwangerschaft bringt eine Reihe von Risiken mit sich.
  • Eine Möglichkeit zur Überwachung des ungeborenen Kindes bietet das Kardiotokogramm (CTG), um die Herzfrequenz des Kindes und die Wehentätigkeit zu messen.
  • Auch eine Dopplersonographie ist ein gängiges Instrument in der Schwangerschaftsvorsorge, welches als Ultraschalluntersuchung die Blutflussgeschwindigkeit misst.
Ziel dieser Behandlungen ist die rechtzeitige Erkennung fetaler Gefahrenzustände, um intervenieren zu können, bevor eine Schädigung der Feten eintritt.

Leitlinie zu Dopplersonographie und CTG in der Schwangerschaft (low risk Population)
Mit der neuen S3-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) wurde die Methode und Durchführung der Dopplersonographie und des CTG umfangreich aufbereitet und der derzeitige Wissensstand dieser Behandlungen dargestellt. Sie ersetzt die Leitlinien zur
  • «Anwendung des CTG während der Schwangerschaft und Geburt» und
  • «Dopplersonographie in der Schwangerschaft».
Die Empfehlungen richten sich an Schwangere von Beginn der Lebensfähigkeit des Feten bis zur Geburt. Der Fokus liegt auf der Analyse der Studienlage, ob bei Low-risk-Schwangerschaften, also jene, für die keine erhöhten Risiken für Mutter und/oder das ungeborene Kind identifiziert wurden, die Durchführung dieser Vorsorgeuntersuchungen das Outcome verbessert.

Keine Empfehlung für Dopplersonographie und CTG in Low-risk-Schwangerschaften
Nach einer ausführlichen Darstellung der wissenschaftlichen Daten zu Klassifizierungen von Low-risk-Schwangerschaften werden die Methoden und Vorgehensweisen zur Anwendung der genannten Ultraschallverfahren dargelegt. Während diese Verfahren früher zu den Standarduntersuchungen vor einer Geburt gehörten, werden Sie mittlerweile nur noch im Falle einer Schwangerschaft, für die ein erhöhtes Risiko festgestellt wurde, durchgeführt. Auch die AutorInnen dieser Leitlinie kommen auf Grundlage zahlreicher Studien zu dem Schluss, dass im Falle einer Low-risk-Schwangerschaft weder eine Dopplersonographie noch ein CTG notwendig ist. Die Analyse der Datenlage zeigte keine Evidenz, dass diese Verfahren zur Überwachung von Feten zu einer Reduktion der Morbidität und Mortalität führen. Für dieses Vorgehen wurde damit erstmalig eine ausführliche Grundlage geschaffen, welche die ausschlaggebende Evidenz zu diesem Thema bündelt und eine fundierte Handlungsempfehlung ableitet.PS

Zur S3-Leitlinie «Fetale Überwachung in der Schwangerschaft»

Erarbeitet wurde die Handlungsempfehlung unter der paritätischen Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) und der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM).

An der Erstellung der insgesamt 53 Seiten umfassenden Leitlinie waren 21 Autoren aus 14 Fachgesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz beteiligt. Finanziell unterstützt wurde dieses Leitlinienprojekt durch die DGGG, die DEGUM und die Deutsche Stiftung für Frauengesundheit.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)/Pressemitteilung, Februar 2023

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