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Vorsorge: Alles, was Ärzte über den freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse wissen müssen

Die Pensionskasse für medizinische Leistungserbringer «Medpension» hat die Broschüre «Einkauf in die Pensionskasse: Alles, was man wissen muss – Ein Leitfaden für Arztpraxen und medizinische Leistungserbringer» herausgebracht.

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Freiwillige Pensionskasseneinkäufe erhöhen das angesparte Vorsorgekapital in seiner Pensionskasse und damit die potenziellen Altersleistungen: die Pensionskassenrente oder den Kapitalbezug. Der freiwillig in die Pensionskasse einbezahlte Betrag kann im Jahr der Einzahlung vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die dadurch gesparten Steuern machen die Pensionskasseneinkäufe anlagetechnisch attraktiv. Aber: Für den erfolgreichen Pensionskasseneinkauf ist einiges zu beachten, wie im Leitfaden von «Medpension» Punkt für Punkt erläutert wird. Was bedeutet «freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse»?
Mit einem freiwilligen Einkauf lassen sich Beitragslücken in der Pensionskasse schliessen und die eigene Altersvorsorge verbessern. Versicherte können damit einen Ausgleich schaffen zwischen dem effektiv vorhandenen und dem nach Leistungsreglement maximal möglichen Altersguthaben. Beitragslücken in die berufliche Vorsorge entstehen aus den verschiedensten Gründen, zum Beispiel: Lohnerhöhungen, Teilzeitarbeit, fehlende Beitragszeit wegen Kinderbetreuung, Auslandaufenthalten, unbezahlter Weiterbildung. Einkaufspotenzial überprüfen: Was ist zu tun?
Um keine Fristen zu verpassen und in den Genuss der Steuerersparnis zu kommen, sollten Versicherte im jeweiligen Steuerjahr möglichst früh von ihrer Pensionskasse die entsprechende Berechnung des Einkaufspotenzials anfordern. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass aufgrund der hohen Anfragevolumens im 4. Quartal die versicherte Person am Jahresende den Stichtag für die Einzahlung nicht verpasst. Medpension zum Beispiel stellt für die Berechnung der maximal möglichen freiwilligen Einkaufssumme ein entsprechendes Anfrageformular zur Verfügung. Gründe für den freiwilligen Pensionskasseneinkauf
  • Steuerersparnis: Der freiwillig in die Pensionskasse einbezahlte Betrag kann im Jahr der Einzahlung vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
  • Gute Verzinsung: In der Regel verzinsen die Pensionskassen das angesparte Vorsorgekapital der Versicherten höher als Banken die Sparkonten oder die Säule 3a-Konten.
  • Höhere Altersleistung: Mit dem freiwilligen Pensionskasseneinkauf wird die zu erwartende Altersleistung der Pensionskasse erhöht.
Die Pensionskasse sollte gut finanziert sein
Bevor man freiwillige Einzahlungen tätigt, sollte man die Qualität der Pensionskasse prüfen. Der Blick auf verschiedene Kennzahlen macht dies auch für Nichtexperten möglich. Als Erstes empfiehlt sich hier der Deckungsgrad. Dieser zeigt auf, wie gut eine Pensionskasse finanziert ist. Beträgt die Kennzahl 100 Prozent, bedeutet dies, dass die Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung komplett von ihrem Kapital gedeckt sind. Die vier Pensionskassen für die Ärzteschaft und andere Medizinalpersonen, nämlich die «Personalvorsorgestiftung der Ärzte und Tierärzte PAT-BVG», die «Medpension», die «SSO-Vorsorgestiftung für zahnmedizinische Berufe» sowie die «Vorsorgestiftung VSAO Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte», zählen zu den gesunden Pensionskassen. Wie werden die Einkäufe in der Pensionskasse behandelt?
Es gilt zu prüfen, wie die freiwilligen Einzahlungen in der Pensionskasse behandelt werden. Dabei geht es unter anderem darum, ob die getätigten Einkäufe im Todesfall des Versicherten zusätzlich zu einer Hinterlassenenrente oder einem Todesfallkapital an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden. Auch stellt sich die Frage, ob die Einkäufe später als Kapital bezogen werden können. Dies ist nicht bei allen Pensionskassen möglich. Dreijährige Sperrfrist nach dem Pensionskasseneinkauf
Um steuerliche Missbräuche im Zusammenhang mit Einkäufen und Kapitalbezügen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine Kapitalrückzugssperre eingeführt. Demzufolge dürfen die aus Einkäufen resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre seit Einkauf nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden. Dies gilt grundsätzlich für jegliche Form von Kapitalbezügen: Kapitalbezug bei der Pesionierung, Wohneigentumsvorbezug oder Barauszahlung zwecks Wegzugs ins Ausland. Wird trotzdem ein Kapitalbezug oder ein Teilkapitalbezug bei der Pensionierung innerhalb von drei Jahren seit dem Einkauf getätigt, wird die zum Einkaufszeitpunkt steuerlich gewährte Abzugsfähigkeit des Einkaufs aberkannt und die damalige Steuerersparnis von den Steuerbehörden nachträglich in Rechnung gestellt, und zwar samt Verzugszinsen.
Wichtig: Die Sperrfrist gilt nur im Zusammenhang mit Kapitalbezügen. Wenn die Altersleistung vollständig in Rentenform bezogen werden soll, entfällt die Sperrfrist und Einkäufe mit Steuerabzug sind bis zur geplanten Pensionierung möglich.PS

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