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Was bringt Factoring als Massnahme zur Überwachung der Zahlungsfähigkeit?

Mit der Einführung des neuen Aktienrechts Anfang 2023 wurde das Pflichtenheft des Verwaltungsrats (VR) um die Überwachungspflicht der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft erweitert. Die Wahl von Factoring als Finanzierungsform bietet dem VR eine einfache Möglichkeit, den neuen Pflichten des Aktienrechts gerecht zu werden. Deni Milankovic von der mediserv AG beantwortet einige Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig gestellt werden.

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Herr Milankovic, welche relevanten Neuerungen sind mit dem neuen Aktienrecht per 01.01.2023 in Kraft getreten?
In der Medienmitteilung vom 23.11.2016 informierte der Bundesrat, dass eine Modernisierung des Aktienrechts vollzogen werden solle, welche unter anderem durch eine flexiblere Gestaltung der Gründungs- und Kapitalvorschriften erreicht werden sollte. Nach den parlamentarischen Beratungen wurde per 01.01.2023 eine Mehrheit der neuen Bestimmungen vom Bundesrat in Kraft gesetzt. Besonders interessant erscheint in diesem Zusammenhang die Neuerung aus dem Art. 725 OR, welche direkte Auswirkungen auf die Pflichten des Verwaltungsrats hat. So hält der Gesetzgeber im Art. 725 OR Folgendes fest:
  • Der Verwaltungsrat überwacht die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft.
  • Droht die Gesellschaft zahlungsunfähig zu werden, so ergreift der Verwaltungsrat Massnahmen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Er trifft, soweit erforderlich, weitere Massnahmen zur Sanierung der Gesellschaft oder beantragt der Generalversammlung solche, soweit sie in deren Zuständigkeit fallen. Er reicht nötigenfalls ein Gesuch um Nachlassstundung ein.
  • Der Verwaltungsrat handelt mit der gebotenen Eile.
Während die Bestimmungen in Art. 725 OR bisher hauptsächlich die Bilanz im Fokus hatten, kommt mit der Komponente der drohenden Zahlungsunfähigkeit eine neue Überwachungs- und Kontrollfunktion für den VR hinzu.

Wie kann der VR nun der neuen Pflicht gerecht werden?
Um der neuen Pflicht der Überwachung der Zahlungsfähigkeit gerecht zu werden, muss sich der Verwaltungsrat überlegen, welche Informationen zu welchem Zeitpunkt und über welchen Zeitraum hinweg er verlangt, um eine Beurteilung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft vornehmen zu können. Auf welche Art und Weise der Verwaltungsrat diese Überwachungs- und Kontrollfunktion übernehmen soll, schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Probate Mittel, welche hierfür eingesetzt werden können, sind beispielsweise Liquiditätskennzahlen oder -planungen, welche von einer einfachen tabellarischen Erfassung bis hin zu einer detaillierten Erfassung sämtlicher Geldströme reichen können. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Honorarabrechnung mit Factoring als Finanzierungsform zu kombinieren, bei welcher die Forderung an einen Abrechnungsdienstleister
übertragen wird.

Wie kann die Honorarabrechnung mit Factoring als Massnahme zur Überwachung der Zahlungsfähigkeit eingesetzt werden?
Beim Verkauf der Forderung an einen Abrechnungsdienstleister erhält die Arztpraxis die Honorarsumme abzüglich einer Factoring-Gebühr sofort beim Verkauf der Forderung ausbezahlt. Durch das Factoring wird die Frist zwischen der Leistungserbringung und der Bezahlung der ausstehenden Forderung auf ein Minimum gesenkt, und die Liquidität steht unmittelbar zur Verfügung. Nebst der Sofortauszahlung der Forderungen deckt ein serviceorientierter Abrechnungsdienstleister weitere Dienstleistungen wie das Debitorenmanagement, die Absicherung des Debitorenverlustes sowie den gesamten Inkassoprozess ab, welche die Überwachung und Kontrolle der Zahlungsfähigkeit fördern und zur Risikominimierung in der Praxis führen.

Verschiedenste Herausforderungen, welche die Zahlungsfähigkeit bedrohen können, treffen vermehrt auch die Arztpraxis. Sei dies eine weitere Pandemie, wie wir sie mit Covid-19 erlebt haben, oder die Rekrutierung von geeigneten Fachkräften, welche alle administrativen Arbeiten übernehmen können. Hinzu kommt, dass Krankenkassen in letzter Zeit die Kontrollen der Leistungsabrechnungen erheblich intensiviert haben, wodurch sich die Rückweisungen häufen und sich die Zahlungsfristen aufgrund von Rückfragen verlängern. Durch die Auslagerung des Debitorenmanagements an einen Abrechnungsdienstleister kann einerseits die Liquidität gesichert und gleichzeitig das unternehmerische Risiko reduziert werden.

Zur Person
Deni Milankovic ist Leiter Finanzen & Zentrale Dienste der mediserv AG*
*von der FMH Services Genossenschaft empfohlenes, rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Factoringunternehmen.

FACTORING & INKASSO
mediserv AG*
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2502 Biel/Bienne

Telefon: 032 560 39 00
Mail: mail@fmhfactoring.ch
www.fmhfactoring.ch

Quelle: FMH Services, Mai 2024

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