Das ist die Abredeversicherung
Eine Abredeversicherung verlängert den obligatorischen Versicherungsschutz eines unfallversicherten Arbeitnehmenden gegen Nichtberufsunfälle um bis zu sechs Monate nach dem endgültigen oder vorübergehenden Verlassen einer Arbeitsstelle. Dieser Schutz gegen Nichtberufsunfälle ist dann auch bei Reisen ins Ausland wirksam. Die Abredeversicherung muss vor dem Ende der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung mit dem bisherigen Unfallversicherer abgeschlossen und vom Versicherten bezahlt werden.
Nach 31 Tagen ist Schluss
Wenn jemand die Arbeitsstelle aufgibt oder unbezahlten Urlaub bezieht, besteht noch 31 Tage ab dem letzten Arbeitstag ein Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle. Die gleiche Regel betrifft Personen, die keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosenentschädigung haben. Nach dem Ablauf der 31 Tage ist die Unfalldeckung vorbei. Das kann teuer werden. Deshalb drängt sich oft eine Abredeversicherung für maximal sechs zusätzliche Monate Versicherungsschutz auf.
Verlängerung der bisherigen Nichtberufsunfallversicherung
Durch eine Abredeversicherung verlängert ein Arbeitnehmender mithin die bisherige obligatorische Nichtberufsunfallversicherung auf eigene Kosten: Wer vor Ablauf der einmonatigen Nachdeckungsfrist eine Abredeversicherung beim bisherigen Versicherer abschliesst, kann den Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle um bis zu sechs weitere Monate verlängern. Dies bei unveränderten Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG wie Heilbehandlung, Taggeld, Invalidenrente sowie Hinterlassenenrente. Der Versicherungsschutz gilt auch bei Reisen ins Ausland.PS