Die Begleitvereinbarung stellt sicher, dass die Grundversorgung gestärkt wird und erkannte Fehler bei den Pauschalen schnell korrigiert werden. Das gewährleistet eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung. Das vorliegende Gesamtpaket und die Begleitvereinbarung stellen einen Kompromiss zwischen den Tarifpartnern dar, der die Einführung des Einzelleistungstarifs TARDOC sowie der ambulanten Pauschalen per
1. Januar 2026 und deren kontinuierliche Weiterentwicklung ermöglicht - Ärztinnen und Ärzte spielen dabei eine entscheidende Rolle. Deshalb wird der Entscheid von einer grossen Mehrheit der FMH-Mitgliederorganisationen unterstützt. Eine Minderheit hat ein Referendum gegen diesen Beschluss ergriffen.
Die Tarifpartner haben am 22. Oktober 2024 in der OAAT AG dem Gesamtpaket «Ambulante Tarife» zusammen mit einer Begleitvereinbarung zugestimmt. Das vorliegende Gesamtpaket umfasst sowohl den Einzelleistungstarif TARDOC als auch ausgewählte ambulante Pauschalen, die unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Kostenneutralität am 1. Januar 2026 eingeführt werden sollen. Der Bundesrat hat am 19. Juni 2024 die neue ambulante Tarifstruktur teilgenehmigt und die Tarifpartner beauftragt, das Genehmigungsgesuch mit Auflagen bis Ende Oktober 2024 einzureichen. Daraus resultiert das vorliegende Gesamtpaket und zusätzlich die Begleitvereinbarung der Tarifpartner. Letztere ermöglicht auch mit dem neuen komplexen Tarifsystem eine qualitativ hochstehende Patientenversorgung sowie eine KVG-konforme Vergütung. Entscheidend dabei ist die Weiterentwicklung der Tarifstrukturen unter Einbezug der Fachgesellschaften, das Ausweisen der einzelnen Kostenkomponenten, das separate Monitoring der Grundversorgung und Psychiatrie sowie die Überarbeitung der per 1. Januar 2026 in Kraft tretenden Pauschalen.
Der Entscheid bestätigt erfreulicherweise die gelebte Tarifpartnerschaft. Ohne Einigung der Tarifpartner kann der Bundesrat die ambulante Tarifstruktur ohne tarifpartnerschaftliche Begleitvereinbarung selbst festlegen.
Sicherstellung der Patientenversorgung zentral
Um die Qualität und Effizienz der ambulanten Versorgung langfristig sicherzustellen, braucht es zeitgemässe und sachgerechte Tarife. Umso mehr stellt die Kombination des TARDOC und der ambulanten Pauschalen eine grosse Herausforderung für das neue ambulante Tarifsystem dar – das sowohl den spitalambulanten Erfordernissen als auch den Ärztinnen und Ärzten in der freien Praxis gerecht werden muss. Insbesondere Kinder- und Hausärztinnen und -ärzte sowie Psychiaterinnen und Psychiater sind dringend auf TARDOC – und die Ablösung der völlig veralteten und nicht mehr sachgerechten Tarifstruktur TARMED – angewiesen. Gleichzeitig dürfen die Anforderungen an die Kostenneutralität nicht zu ihrem Nachteil werden.
Zudem stellten medizinische Fachgesellschaften bei der Überprüfung der Pauschalen, die erst nach der Teilgenehmigung möglich war, in zahlreichen Fällen inhaltliche Lücken fest, die auf die mangelhafte Datengrundlage oder fehlende medizinische Homogenität zurückzuführen sind. Wie der Einzelleistungstarif TARDOC müssen auch die ambulanten Pauschalen sachgerecht sein, damit die Patientenversorgung nicht gefährdet wird. Die teilgenehmigten Pauschalen weisen teilweise Mängel auf, die es zu beheben gilt. Mit der von den Tarifpartnern beschlossenen Begleitvereinbarung wird deren zügige Überarbeitung und Weiterentwicklung garantiert.
Demokratischer Prozess innerhalb Ärzteschaft läuft
Innerhalb der FMH gibt es demokratische abgestützte Prozesse zur Entscheidungsfindung oder Beschlussfassung. Dabei sind auch Rechtsmittel vorgesehen, die Minderheiten anwenden können. Das für den Entscheid der ambulanten Tarifrevision zuständige Gremium ist die Delegiertenversammlung. Anlässlich einer ausserordentlichen Versammlung haben die FMH-Delegierten am 21. Oktober 2024 mit grosser Mehrheit dem Gesamtpaket mit der Begleitvereinbarung zugestimmt. Gegen diesen Beschluss haben einzelne Fachgesellschaften im Nachgang das Referendum ergriffen. Die FMH wird nun den entsprechenden internen demokratischen Prozess durchlaufen.
Die FMH hat 45'000 Mitglieder und über 70 Mitgliederorganisationen, die unterschiedlich von der ambulanten Tarifrevision betroffen sind. Entsprechend sind auch nicht alle Mitglieder(organisationen) gleich zufrieden mit dem von den Tarifpartnern verhandelten Ergebnis. Die FMH ist allen Mitgliedern verpflichtet und setzt sich im Sinne einer guten Patientenversorgung für eine sachgerechte Tarifierung ein.
Auskunft
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