Home/Schweizer Zeitschrift für Dermatologie & Ästhetische Medizin [medicos] 03/2021/Was ist erlaubt bis zum 1. Juni 2024 – vor und nach V-NISSG?

Was ist erlaubt bis zum 1. Juni 2024 – vor und nach V-NISSG?

Die Schweizerische Gesellschaft für medizinische Laseranwendungen (SGML) erreichen seit Inkrafttreten des NISSG (Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nicht ionisierende Strahlung und Schall) zahlreiche Fragen rund um die neuen Regelungen und Fragen darüber, inwieweit Personen, welche mit Lasern arbeiten, davon betroffen sind. Das Spektrum reicht von allgemeinem Unverständnis bis zu spezifischen Fragen von betroffenen Personen. In diesem Artikel wird deshalb zuerst grundsätzlich eine Übersicht über die neuen Regeln gegeben sowie aufgezeigt, was bis zum vollständigen Inkrafttreten dieser Regeln gilt. Anschliessend werden spezifische Fragen beantwortet, welche das Gesetz nicht gänzlich beantwortet und die dennoch in Einzelfällen äusserst relevant sind.

Bettina Rümmelein, Sebastian Rümmelein, Tomas Poledna10.6.2021
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